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  • 01.11.2004 · Fachbeitrag · Rechtsanwaltsgebühren

    Was darf der Anwalt für die Rechtsbeschwerde in Zwangsvollstreckungssachen abrechnen?

    | Für Rechtsbeschwerden in Zwangsvollstreckungsverfahren vor dem BGH sind die Gebühren eines Anwalts nach § 11 Abs. 1 S. 4 BRAGO (13/10) zu bestim-men (BGH 30.1.04, IXa ZB 153/03, n.v., Abruf-Nr. 040479). |