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  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Leserforum

    Der überlastete Gerichtsvollzieher

    | Gerichtsvollzieher sind - unverschuldet - permanent überlastet. Viele versuchen daher zeitraubende Nachfragen von Gläubigern zu vermeiden, indem sie direkt nach Eingang des Vollstreckungsauftrags mitteilen, mit der Erledigung müsse längere Zeit gewartet werden. In einem Fall, den uns RA Christian Stake, Werne, mitgeteilt hat, wurde so begründet: Es könne dem Gerichtsvollzieher nicht zugemutet werden, über die übliche Arbeitszeit eines „gewöhnlichen“ Beamten hinaus (38,5 - 40 Wochenstunden) zu arbeiten. |