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  • 01.05.2007 | Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen. Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.  

     

    Heute berichten wir über den Fall unseres Lesers Rechtsanwalt Christoph Schulz, Stuttgart.  

     

    Vollstreckungs-Tipp: Hartnäckigkeit siegt

    Die Schuldnerin X., eine GmbH, entzog sich der Abgabe der eV. über mehrere Jahre hinweg immer wieder mit einem weit verbreitetem Trick: durch rechtzeitigen Wechsel des Geschäftsführers. Da der Geschäftsführer nie an der Geschäftsadresse der GmbH aufzufinden war, musste stets dessen Privatadresse ermittelt werden. Bis dann der Gerichtsvollzieher beim Geschäftsführer auftauchte, war dieser schon wieder von seinem Amt abberufen worden. Folge: Das „Spiel“ begann von neuem, wenn auch mit immer kürzeren Abständen.  

     

    Als nun die letzte Geschäftsführerin G. der X., die die Abgabe der eV. schon nur noch durch eine Teilzahlung abwenden konnte, dem Gerichtsvollzieher beim Termin zur Abgabe der eV. wiederum angab, sie sei nicht mehr Geschäftsführerin, rief unser Leser beim Registergericht an und erkundigte sich nach Namen und Adresse des neuen Geschäftsführers. Als ihm dort mitgeteilt wurde, G. sei noch immer Geschäftsführerin, rief unser Leser bei G. an und erkundigte sich, wer denn jetzt Geschäftsführer sei. G. teilte darauf hin mit, dass sie noch immer Geschäftsführerin sei. Allerdings kümmere sich der Gesellschafter A. nun um alles.  

     

    Diese Information gab unser Leser an den Gerichtsvollzieher weiter, der dann das Verfahren zur Abgabe der eV. fortsetzte. Sodann zahlte die GmbH binnen zwei Monaten die gesamte Schuld.  

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 90 | ID 116411