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  • 23.12.2009 | Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen. Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.  

     

    Heute berichten wir über einen Fall unserer Leserin Monika Hoher, Leitung Patientenverwaltung, Klinikum Friedrichshafen. Der Fall zeigt, welche Informationen Gläubiger aus dem sorglosen Umgang vieler Schuldner mit ihren Daten im Internet ziehen können.  

     

    Vollstreckungs-Tipp des Monats: Wie ein Papagei den Schuldner verriet

    Unsere Leserin musste bei Übernahme ihrer derzeitigen Tätigkeit einen ganzen Stapel alter Vollstreckungsakten aufarbeiten. Hier ging es zunächst darum, die Schuldner wiederzufinden und an ihre alten Schulden zu erinnern. Der erste Schritt war hier meist, den Schuldner zu googeln.  

     

    So gelangte unsere Leserin in einem Fall an den Namen des Schuldners S. auf der Plattform „Fotocommunity“ (www.fotocommunity.de). Dort fand sie ein Foto, das unter dem Namen des S. veröffentlicht worden war. Zu sehen war dort ein Papagei. Der Clou: Der Papagei hatte den Personalausweis des S. im Schnabel. Darauf deutlich sichtbar: dessen Geburtsdatum.  

     

    Somit wusste unsere Leserin zum einen, dass es sich tatsächlich um „ihren“ S. handelte. Zum anderen befand sich zwar die alte Adresse des S. in Norddeutschland. Laut Personalausweis war er aber nahe der Wirkungsstätte unserer Leserin geboren. Und noch ein Treffer: Der S. hatte noch Bilder eines bekannten Volksfestes aus dem Umkreis unserer Leserin ebenfalls in die Community eingestellt. Die Vermutung erhärtete sich, dass er wieder in seinen Geburtsort zurückgezogen war. Schnell war die konkrete Adresse herausgefunden.  

     

    Unsere Leserin schrieb S. mit einem Hinweis auf die Pfändung „wertvoller Tiere“ und „wertvoller Fotoausrüstungen“ an. Dies bewegte ihn dann zu einer zügigen, freiwilligen Zahlung.  

     

    Praxishinweis: Digitale Fotos können zum Teil sehr persönliche Daten, sogenannte Metadaten, enthalten. Insbesondere sind dies Daten zu Kamera- bzw. Handymodell, präziser Aufnahmeort des Fotos oder Kontaktdaten des Besitzers. Sobald ein solches Bild ins Internet hochgeladen wird, können Sie mittels Bildanzeigeprogrammen, z.B. Irfanview oder The Glimp, oft sogar kostenlos auf diese Daten zugreifen.  

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 20 | ID 132441