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  • 02.08.2011 | Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    Von einer lohnenden Vollstreckungsmöglichkeit - passend zum Start der neuen Bundesliga-Saison - berichtet unser Leser Thomas Schneider, Essen.  

     

    Vollstreckungs-Tipp des Monats: Endlich wieder Bundesliga!

    “Wer ist Deutscher Meister? - BVB Borussia!!!“ So stand es am Heckfenster des alten Kombis von Schuldner S. Da fuhr wohl ein leidenschaftlicher Fan durch die Gegend.  

     

    So ein echter Fan könnte ja auch eine Dauerkarte besitzen, die nicht nur beim genannten Verein einen hohen Wert hat, dachte sich unser Leser. Nicht allein wegen des Kaufpreises, vielmehr ist es oft überhaupt nicht mehr möglich, neue Karten zu erhalten. Wer also einmal in ihren Besitz kommt, möchte sie selbstverständlich behalten. Für unseren Leser war es nicht schwierig, herauszufinden, dass S. eine Dauerkarte besaß. Und siehe da: Schon ein kleiner Hinweis auf die Pfändungsmöglichkeit reichte aus und S. glich die Außenstände - restlos - aus.  

     

    Übrigens: Auch bei Vereinen, die nicht solche Kapazitätsengpässe haben, sind Dauerkarten als mögliche Pfändungsobjekte interessant. Die Preise reichen meist bis ca. 500 EUR. Bei Sitzplatzkarten gibt es einen exakten Platz, den der Kartenbesitzer behalten will, um im gewohnten Umfeld die Spiele „seiner“ Mannschaft zu verflogen. Ist die Dauerkarte futsch, ist auch der Platz weg. Ein wichtiges Argument es nicht soweit kommen zu lassen!  

     

     

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