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  • 04.09.2008 | Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats 1

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen.  

     

    Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.  

     

    In dieser Ausgabe berichten wir über die Erfahrungen unserer Leserin, Rechtsanwaltsfachangestellte Claudia Tomanek, Duisburg.  

     

    Vollstreckungs-Tipp 1: Trau keinem Vermögensverzeichnis

    Schuldner S. unserer Leserin hatte regelmäßig seit 1998 die eidesstattliche Versicherung abgegeben. In seinen letzten Vermögensverzeichnissen gab er an, von seiner Familie (Bruder B. und Mutter M.) unterstützt zu werden, zuletzt in 2007. Eine Anfrage bei dem B. und der M., ob und in welchem Umfang der S. aktuell finanzielle Unterstützung von ihnen erhält, ergab, dass diese nicht zur Auskunft bereit waren.  

     

    Da unserer Leserin die Sache komisch vorkam und der S. in der Vergangenheit erwerbstätig war, jedoch Pfändungen bei seinen Arbeitgebern laufen hatte, schaltete sie vorsichtshalber eine Detektei ein und bat zu prüfen, ob der S. einer Arbeit nachgehe. Diese Detektei ermittelt telefonisch, die Kosten für diese Beauftragung waren daher gering. Und siehe da: S. steht tatsächlich in einem Beschäftigungsverhältnis. Unsere Leserin beantragte sofort einen PfÜB. Ergebnis: Der Arbeitgeber des S. zahlt nun monatlich 419,01 EUR.  

     

    Unsere Leserin ist sich sicher: Man sollte sich nicht auf die Angaben aus den Vermögensverzeichnissen verlassen.