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  • 01.04.2007 | Der praktische Fall

    Zahlungsverpflichtung eines Drittschuldners bei mehreren Drittschuldnern

    In der Praxis kommt es des Öfteren zu folgendem Problem: Der Gläubiger beantragt einen PfÜB, in dem mehrere Drittschuldner benannt sind. Ein Drittschuldner zahlt dann den im PfÜB ausgewiesenen Betrag zzgl. der durch die Zustellung an ihn angefallenen Gerichtsvollzieherkosten. Die Kosten der Zustellung an die anderen Drittschuldner werden hingegen nicht beglichen. Was kann der Gläubiger nun unternehmen?  

     

    Was bedeutet die Formulierung im PfÜB?

    Regelmäßig beinhaltet der erlassene PfÜB folgende Formulierung:  

     

    Beispiel

    Wegen dieser Ansprüche und in Höhe dieses Betrags – sowie wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss – wird die angebliche Forderung des Schuldners gegen ...  

     

    Aus dieser Formulierung folgt eindeutig, dass der bei dem betreffenden Drittschuldner bestehende Anspruch auch die – gesamten – Zustellungskosten der anderen Drittschuldner umfasst. Insofern hat der zahlungsbereite und –fähige Drittschuldner auch diese Kosten an den Gläubiger zu überweisen. Dies ergibt sich auch unmittelbar aus § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO. Hiernach sind die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung (hier: Kosten der Zustellung an mehrere Drittschuldner) zugleich mit dem zur Vollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben.