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  • 01.07.2003 · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    Was Sie bei der Abtretung einer gepfändeten Forderung beachten müssen

    | Ein Leser, Dipl.-Kaufmann Wolfgang Fiebig, Frankfurt, schilderte uns folgenden Fall: Die Gläubiger G. 1 bis G. 5 haben die Ansprüche des Schuldners S. gegen dessen Arbeitgeber A. gepfändet. Aufgrund erheblicher Pfändungsfreigrenzen erhält nur G. 1 monatliche Teilbeträge. G. 1 bis G. 3 „verkaufen“ ihre Forderung gegen eine Quote an den Dritten D. Kann D. nun unmittelbar die monatlichen Teilbeträge in Ausnutzung der Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse der G. 1 bis G. 3 einziehen? Was ist, wenn S. tatsächlich Leistungen an D. erbringt? Kann D. in diesem Fall die Vollstreckung zum Ruhen bringen, ohne dass G. 4 und G. 5 Leistungen erhalten? |