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  • 01.10.2000 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Beschleunigung der Vollstreckung mittels eingescannter Unterschrift

    | Durch Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf das Faxgerät eines Gerichts können - jedenfalls in Prozessen mit Vertretungszwang - wirksam Schriftsätze eingereicht werden. Dies hat am 5. April 2000 der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes infolge einer Vorlage durch den BGH vom 29. September 1998 (NJW 98, 3649) entschieden (GmS-OBG 1/98, NJW 2000, 2340). Mit diesem Urteil ist eine einheitliche Rechtslage für alle Rechtsbereiche und damit auch für die Zwangsvollstreckung geschaffen worden. Dazu folgende Einzelheiten: |