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  • 04.12.2023 · Nachricht · Vereinsregister

    „Institut“ ist als Namensbestandteil zulässig

    | Entgegen der früheren Rechtsprechung des BGH hält das OLG Düsseldorf den Begriff „Institut“ im Namen einer privaten Einrichtung nicht für irreführend, auch wenn es sich um keine wissenschaftliche Einrichtung handelt. Das OLG entschied das im Fall einer GmbH, bei der das AG die Eintragung des Namenszusatzes „Institut“ ins Handelsregister abgelehnt hatte. |