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  • 03.02.2021 · Nachricht · Vereinsrecht

    Vereinsregister: Besonderer Vertreter darf anmelden

    | Anmeldungen zum Vereinsregister müssen prinzipiell durch den Vorstand bzw. die Liquidatoren des Vereins in vertretungsberechtigter Zahl erfolgen. Eine Ausnahme gilt, wenn ein besonderer Vertreter nach § 30 BGB ins Vereinsregister eingetragen ist und sein satzungsmäßiger Geschäftskreis (z. B. „Leitung der Geschäftsstelle mit den dazu erforderlichen Vertretungshandlungen und Anmeldungen zum Vereinsregister“) so etwas erlaubt. Dann darf auch er Anmeldungen vornehmen, entschied das KG Berlin. |