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  • 01.10.2020 · Nachricht · Vereinsrecht

    MV: Im Einzelfall kann sehr kurze Ladefrist zulässig sein

    | Im Sonderfall kann sogar eine Mindestfrist von nur fünf Tagen zur Einberufung der Mitgliederversammlung (MV) zulässig sein. Der Gesetzgeber hat darauf verzichtet, eine konkrete Ladungsfrist festzulegen. Folglich kommt es für das OLG Düsseldorf darauf an, welche Gegebenheiten bei der Einberufung der konkreten MV typischerweise vorliegen. |