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  • · Fachbeitrag · Rechnungslegung

    Wie weit geht der Umfang der Kassenprüfung?

    | Immer wieder stellt sich in Vereinen die Frage, welche Unterlagen der Kassenprüfer einsehen darf und wie weit sein Prüfungsrecht reicht. |

     

    Frage: Ich bin zum Kassenprüfer in unserem Mehrsparten-Sportverein bestellt worden und bin bei der aktuellen Prüfung mit dem Vorstand aneinandergeraten. Darf und muss ich als Kassenprüfer des Gesamtvereins auch die Unterlagen der eigenständigen Abteilungen prüfen, wenn diese eigene Kassenprüfer haben? Darf ich alle Unterlagen zu Vorstandsbeschlüssen, Personalunterlagen und andere steuerrelevante wie Verträge und Fördermittelvereinbarungen anfordern?

     

    ANTWORT: Ihr Prüfungsrecht reicht weit. Sie haben ein Recht auf Einsicht in alle Unterlagen, die Sie für erforderlich halten.