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  • 02.10.2015 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    BVerwG: Nur der Vorstand darf Verein im Prozess vertreten

    | Die Vertretungsbefugnis muss auch in einem nicht eingetragenen Verein nach außen leicht erkennbar sein. Andernfalls kann eine Klage nur im Namen aller Mitglieder erhoben werden – und nicht durch ein „Leitungsgremium“. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden . |