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  • 28.12.2022 · Fachbeitrag · Vereinsmanagement

    Steuerliche Erleichterungen aus der Corona- Krise verlängert – so profitieren Vereine davon

    | Das BMF hat die Billigkeitsregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise mit Schreiben vom 12.12.2022 (Az. IV C 4 – S 2223/19/10003 :006, Abruf-Nr. 232781 ) bis Ende 2023 verlängert. Demnach gelten insbesondere die nachfolgend aufgeführten Einzelregelungen auch weiterhin. VB stellt die zehn für Vereine relevanten Regelungen vor. |