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  • 05.09.2017 · Nachricht · Arbeitsrecht

    Vereinsgeschäftsführer ist nur dem Vorstand verpflichtet

    | Vereinsgeschäftsführer sind arbeitsrechtlich dem Vorstand verpflichtet, nicht den Mitgliedern. Das hat das BAG entschieden. Ein illoyales Verhalten gegenüber dem Vorstand kann deswegen ein Kündigungsgrund sein, auch wenn das Vorgehen des Geschäftsführers vereinsrechtlich zulässig ist. |