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  • 02.08.2017 · Nachricht · Zweckbetriebe

    Jugendcafés sind nicht begünstigt

    | Cafés, Kneipen und ähnliche Versorgungseinrichtungen, die von gemeinnützigen Körperschaften in Jugend- und soziokulturellen Zentren betrieben werden, sind steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Diese Auffassung vertritt das Finanzministerium (FinMin) Sachsen-Anhalt. Es bestätigt damit die bisher von der Verwaltung vertretene Ansicht. |