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  • · Fachbeitrag · Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

    Voraussetzungen für die Reingewinnschätzung bei Altmaterialverkauf

    | Der Verkauf von gesammeltem Altmaterial ist zwar ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Durch die sogenannte Reingewinnschätzung ist diese Form der Mittelerwirtschaftung aber steuerlich attraktiv. Antworten auf die Fragen, was alles als „Altmaterial“ gilt und welche organisatorischen Gestaltungsmodelle es bei der Sammlung und Verwertung gibt, liefert ein Urteil des FG Thüringen. Dort ging es um die Sammlung von Zahnaltgold zugunsten eines Vereins. |

    Die gesetzliche Regelung

    § 64 Abs. 5 AO begünstigt die Verwertung von „unentgeltlich erworbenem Altmaterial“ durch eine Reingewinnschätzung. Diese pauschalierte Gewinnermittlung ist zulässig für den steuerpflichtigen Verkauf, wenn

    • das Altmaterial gesammelt (nicht gekauft) wurde und