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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Steuerbefreiung für Leistungen der Wohlfahrtspflege: Das ist der Stand der Dinge

    | Die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 18 UStG gehört zu den wichtigsten Befreiungsregelungen für steuerbegünstigte Einrichtungen. Die Befreiungsvorschrift gibt es in analoger Weise ‒ allerdings nicht deckungsgleich ‒ im Gemeinschaftsrecht in der MwStSystRL (Art. 132g). Von den Befreiungsvorschriften profitieren können Pflegeeinrichtungen, Tafelvereine, Fahrdienste, Sozialkaufhäuser und auch Schülermensen. Der VB VereinsBrief bringt Sie auf den Sand de Dinge. |

    Befreiung nach § 4 Nr. 18 UStG

    Leistungen der amtlich anerkannten Wohlfahrtsverbände und der freien Wohlfahrtsorganisationen, die einem Wohlfahrtsverband als Mitglied angeschlossen sind, sind umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 18 UStG), wenn

    • sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken dienen (§§ 51 bis 68 AO),