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  • 01.10.2020 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Keine Steuerermäßigung für Überlassung von Bootsliegeplätzen

    | Die Überlassung von Bootsliegeplätzen an Nichtmitglieder wird nicht ermäßigt besteuert. Das hat der BFH entschieden und damit das Urteil der Vorinstanz bestätigt. |