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  • 02.10.2015 · Fachbeitrag · Übungsleiterfreibetrag

    Werbungskosten von Übungsleitern: Nichts Neues an der Front

    | Ein Übungsleiter, der für seine Tätigkeit Geld bekommt, kann Betriebsausgaben oder Werbungskosten nur dann abziehen, wenn sowohl seine Einkünfte als auch seine Ausgaben den Übungsleiterfreibetrag übersteigen. Das hat die OFD Frankfurt mitgeteilt und damit die Haltung der Finanzverwaltung zementiert. |