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  • 01.02.2022 · Nachricht · Sportangebote

    Fitness-Studio schließt wegen Corona: Beitragspflicht ruht

    | Ein Fitness-Studio hat für den Zeitraum einer Corona-bedingten Schließung keinen Anspruch auf Zahlung der Beiträge. Diese Entscheidung des AG Hamburg-Mitte gilt grundsätzlich für alle Sportangebote (auch von Vereinen), die durch laufende Zahlungen vergütet werden. Anders sieht es nur bei den Mitgliedsbeiträgen aus. Hier beruht die Zahlungsverpflichtung nämlich auf der Mitgliedschaft, ohne dass ihr bestimmte Leistungen des Vereins gegenüberstehen. |