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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Umsatzsteuerpflichtige Teilnahmegebühren: Wie kann man daraus steuerfreie Umlagen machen?

    | Einzelne Zahlungen von Mitgliedern für bestimmte Leistungen des Vereins, wie zum Beispiel Teilnahmegebühren, sind regelmäßig umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzbesteuerung kann vermieden werden, wenn solche Kosten auf einen einheitlichen Mitgliedsbeitrag umgelegt werden. |

     

    Frage: Wir sind ein Bridgeverein, der von Mitgliedern bei den Spielen eine Teilnahmegebühr („Tischgeld“) erhebt. Können wir das als Umlage behandeln, also wie einen Mitgliedsbeitrag? Oder sind das umsatzsteuerpflichtige Einnahmen?

     

    Unsere Antwort: Werden die Gebühren für die Teilnahme an den Spielen erhoben, sind das umsatzsteuerpflichtige Einnahmen. Eine Behandlung als Mitgliedsbeitrag ist nur möglich, wenn die Zahlungen einheitlich und pauschal für alle Mitglieder erhoben werden.