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  • · Fachbeitrag · Vereinsrecht

    Satzungen optimieren ‒ Teil 4: Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstands

    | Die Vereinssatzung ist das Instrument, in dem Sie die organisatorischen Erfordernisse Ihres Vereins abbilden und regeln. Die Erfahrung lehrt, dass der Gestaltungsspielraum von den wenigsten Vereinen genutzt wird. Das gilt gerade auch für die Vorstandsarbeit. Häufig geben sich Vorstände eine Geschäftsordnung, um die internen Abläufe zu klären. Dabei treffen sie oft auch Regelungen, die in der Satzung geregelt sein müssen, um rechtlich wirksam zu sein. VB unterbreitet entsprechende Vorschläge. |

    Die gesetzlichen Vorgaben zur Beschlussfassung

    Gesetzlich geregelt ist die Beschlussfassung im Vorstand in § 28 BGB. Danach gelten im mehrgliedrigen Vorstand die gleichen Regelungen wie für die Mitgliederversammlung. Das bedeutet:

     

    • Die Beschlussfassung erfolgt in persönlichen Zusammenkünften.