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  • 21.08.2017 · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    Mustersatzung muss nicht wörtlich übernommen werden

    | Ein Verein muss die Formulierungen aus der Mustersatzung im Anhang zu § 60 AO nicht wörtlich übernehmen, um als gemeinnützig anerkannt zu werden. Es reicht, wenn die Satzung die in § 60 AO geforderten Voraussetzungen enthält. Das hat das FG Hessen klargestellt. |