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  • 31.05.2019 · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    Satzungsänderung: Gemeinnützigkeit neu auf dem Prüfstand?

    | Kann das Finanzamt bei jeder steuerlich relevanten Satzungsänderung prüfen, ob Ihr Verein die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit noch erfüllt? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Berlin-Brandenburg hat sie in der Vorinstanz bejaht. |