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  • · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    Gemeinnützigkeit von Sportclubs im ADAC

    | (Motorrad)-Sportclubs im ADAC dürfen, um als gemeinnützig anerkannt zu werden, keine Untergliederungen des nicht gemeinnützigen ADAC e.V. sein. Das steht in einem Erlass des FinMin Sachsen-Anhalt. Der Ortsverein muss sich nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung vom ADAC abgrenzen. Und es dürfen keine finanziellen oder personellen Abhängigkeiten bestehen. |

     

    Folglich wird die Gemeinnützigkeit nicht gewährt, wenn

    • eine enge satzungsmäßige Verklammerung der Mitgliedschaft in den Clubs mit der Mitgliedschaft im ADAC besteht.