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  • 11.10.2010 | Leser fragen, die Redaktion antwortet

    Tierpflegestellen: Können Sachaufwendungen als Spende geltend gemacht werden?

    Ein Leser fragt Folgendes: „Unser gemeinnütziger Tierschutzverein betreibt für Tiere, die bei uns abgegeben werden, Pflegestellen. Das sind Privatpersonen, die die Tiere unentgeltlich bei sich versorgen. Können wir für den Sachaufwand der Pflegestellen (Futter, etc.) Sachspendenbescheinigungen ausstellen?“ Die Antwort unseres Autors Wolfgang Pfeffer.  

     

    Grundsätzlich spricht nichts gegen die Behandlung der Sachaufwendungen für die Unterbringung und Pflege der Tiere als Sachspende. Denn die Sachmittel fließen ja dem steuerbegünstigten Bereich der Tierschutzorganisation zu und werden damit als Spendenmittel zweckbezogen verwendet. Es sind aber einige Voraussetzungen zu beachten:  

     

    Vermögensabfluss und Mittelzufluss

    Eine Spende liegt nur vor, wenn beim Spender ein Vermögensabfluss und bei der gemeinnützigen Einrichtung ein Mittelzufluss erfolgt. Der Vermögensabfluss setzt zum einen voraus, dass die Tiere zweifelsfrei dem Verein gehören und nicht der Pflegeperson. Zum anderen darf keine Vereinbarung bestehen, nach der ein Ersatz der Aufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung der Tiere ausgeschlossen ist.