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  • 01.06.2006 | Frage aus dem Vereinsrecht

    Wiederwahl des Vorstands ohne Entlastung?

    Ein Leser hat uns folgende Frage zur Entlastung des Vorstands gestellt: „Auf der Jahreshauptversammlung wurde der Vorstand nicht entlastet. Dennoch hat er sich erneut zur Wahl gestellt. Darf er ohne Entlastung neu gewählt werden?“ Dazu die Antwort unseres Autors Wolfgang Pfeffer: 

     

    Die Entlastung des Vorstands ist gesetzlich nicht geregelt. Dass die fehlende Entlastung ein rechtliches Hindernis für die erneute Kandidatur ist, könnte sich deshalb nur aus der Satzung ergeben. Schreibt sie die Entlastung für die Wiederwahl nicht vor, kann sich – zumindest rechtlich gesehen – das Vorstandsmitglied erneut zur Wahl aufstellen lassen. 

     

    Entlastung hat nur „rückwirkende“ Bedeutung

    Für die neue Amtsperiode hat die fehlende Entlastung keine Bedeutung. Entlastung meint vor allem ein ausdrückliches Einverständnis mit der bisherigen Arbeit des Vorstands. In rechtlicher Hinsicht verzichtet der Verein durch die Entlastung auf Ansprüche gegen den Vorstand.