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  • 08.12.2008 | Das MoMiG und der Verein

    Die neue „Mini-GmbH“
    als Alternative zum Verein

    Nach vielen Irrungen und Wirrungen ist das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG) jetzt doch noch in 2008 über die Ziellinie gegangen. Es ist im Bundesgesetzblatt (BGBl I, Nummer 48 vom 28.10.2008, Seite 2026; Abruf-Nr. 083371) bereits veröffentlicht worden und seit dem 1. November offiziell in Kraft. Die Änderungen machen die GmbH künftig auch für gemeinnützige Organisationen sehr viel attraktiver.  

    Die wesentlichen Neuerungen des MoMiG

    Es sind vor allem die folgenden beiden Neuregelungen, die die GmbH auch für Vereine interessant machen:  

     

    Gründung von Ein-Personen-GmbH wird erleichtert

    Die Gründung von einer Ein-Personen-GmbH ist dadurch vereinfacht worden, dass für die nicht eingebrachten Stammkapitalanteile keine Bürgschaft mehr erforderlich ist. Bei der GmbH-Gründung muss – wie bei einer Mehr-Personen-GmbH – nur noch ein Stammkapital von 12.500 Euro nachgewiesen werden.  

     

    Unser Tipp: Damit können Vereine leichter als bisher Tätigkeitsbereiche in eine Tochter-GmbH ausgründen.