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  • · Fachbeitrag · Schadenabwicklung

    Wenn die Steuernummer in der Rechnung fehlt

    | Weil die Steuernummer auf der Rechnung fehlt, will der Versicherer den Schadenersatz nicht leisten. Darf er das? „Nein“ ist die Antwort von „UE“ an den fragenden Leser, und die Redaktion staunt wieder einmal über den Ideenreichtum der Versicherer, wenn es darum geht, sich vor Erstattungsleistungen zu drücken. |

     

    Frage: Durch einen EDV-Fehler sind bei uns mehrere Rechnungen herausgegangen, auf denen unsere Steuernummer fehlt. Ein Versicherer bemerkt das und stellt sich nun auf den Standpunkt, auf dieser Grundlage müsse er nichts bezahlen. Ist das richtig so?

     

    Antwort: Nein. Die Rechnung ist zwar fiskalisch betrachtet fehlerhaft. Aber das geht den Versicherer nichts an. Denn er zahlt ja niemals auf die Rechnung der Werkstatt, sondern auf den Erstattungsanspruch des Geschädigten in Haftpflichtfällen bzw. des Versicherungsnehmers in Kaskofällen.