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  • · Nachricht · Mietwagen

    Porsche 911 Carrera S für Porsche 911 Carrera S

    | Leistet sich ein Selbstständiger zur beruflichen Repräsentation einen Porsche 911 Carrera S mit 400 PS, steht ihm im Falle eines fremdverschuldeten Unfallschadens auch ein solches Fahrzeug als Mietwagen zu. Er muss sich nicht auf gehobene Limousinen der Oberklasse verweisen lassen, entschied das AG München. |

     

    PRAXISHINWEIS | Die Gerichte im Raum München kennen in dieser Frage anscheinend kein Pardon. Die aktuelle Entscheidung des AG München ist schon die dritte mit dem gleichen Tenor:

    • AG München, Urteil vom 18.01.2017, Az. 332 C 22468/16, Abruf-Nr. 192175 - Porsche 911 Carrera S, eingesandt vom Bundesverband der Autovermieter e. V.
     
    Quelle: Ausgabe 04 / 2017 | Seite 4 | ID 44551536