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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Sommerhitze in der Praxis: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Praxisinhaber als Mieter?

    von RAin Walburga van Hövell, lennmed.de Rechtsanwälte, Bonn, Berlin, Baden-Baden

    | FRAGE: Mit großem Interesse habe ich das Leserforum zur Raumtemperatur gelesen (PP 07/2017, Seite 20) gelesen. Jeden Sommer herrschen in meinen Praxisräumen Raumtemperaturen von über 30 ºC. Der Grund: Einige Fenster haben keine Vorrichtung zur Abschattung (Jalousien o. ä.). Als Arbeitgeber habe ich keine Handhabe für bauliche Maßnahmen an Mieträumen. Auch den Einbau einer Klimaanlage verweigert mir der Vermieter. Was kann ich tun? |

     

    Antwort: Im Mietrecht gibt es keine gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich einer bestimmten Raumhöchsttemperatur. Auch eine hierzu höchstrichterliche Entscheidung fehlt, und die Oberlandesgerichte (OLG) sind sich zu dieser Frage uneins. Für Sie als Mieter von Praxisräumen empfiehlt sich während einer „heißen Phase“ deswegen folgende Vorgehensweise:

     

    • Werfen Sie zunächst einen Blick in den Mietvertrag. In seltenen Fällen lassen sich Vermieter auf Klauseln ein, in denen eine bestimmte und konstante Raumtemperatur während der Sprechzeiten vereinbart wird (juristisch: „Zusicherung einer Eigenschaft“). Kann diese aufgrund großer Hitze nicht eingehalten werden, zeigen Sie den Mietmangel an und fordern Sie den Vermieter auf, durch Gegenmaßahmen seiner vertraglichen Verpflichtung nachzukommen (z. B. Klimaanlage, Sonnenschutzfenster, Jalousien).