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  • · Fachbeitrag · Steuerstrafverfahren

    Beihilfe des Beraters zur Steuerhinterziehung

    von LRD Markus Berger, Vorsteher, und RR Tobias Teutemacher, Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster

    | Regelmäßig sehen sich Steuerberater und Rechtsanwälte (im Folgenden nur Berater) dem Verdacht ausgesetzt, als (Mit-)Täter oder Beihilfetäter an der Tat ihrer Mandanten beteiligt gewesen zu sein. Insbesondere im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen bei bargeldintensiven Betrieben, wenn der Betriebsprüfer erhebliche Kassenmängel feststellt, die zur Einleitung von Strafverfahren führen, stellt sich vielfach die Frage: Wann wird der Zeitpunkt erreicht, an dem vonseiten der Berater das Mandat niederzulegen ist, oder wann setzt man sich als Berater der Gefahr aus, sich strafbar zu machen? |

    1. Problemfelder

    Angehörige der steuerlichen und rechtsberatenden Berufe sind unabhängige Organe der Steuerrechtspflege (§ 1 Abs. 1 BOStB - Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und der Steuerbevollmächtigten) und nach dem Steuerberatungsgesetz (StBG) verpflichtet, die geltenden Steuergesetze einzuhalten. Auf der anderen Seite steht der Wunsch der Mandanten nach „Steueroptimierung“. In der Praxis zeigt sich, dass dem Wunsch des Mandanten, Steuer(nach)zahlungen niedrig zu halten, häufig gefolgt wird. Oft kommt es dabei gerade in bargeldintensiven Branchen (Gastronomie, Handel, Handwerk etc.) zur Einleitung von Steuerstrafverfahren gegen Mandanten. Viele Berater sind auf Honorareinnahmen „größerer“ Mandanten angewiesen, sodass strafrechtliche Bedenken mitunter ignoriert werden. Dabei kommt es vor, dass noch am Tag der Durchsuchung die Beschuldigten ihren Berater als Mit-/Beihilfetäter belasten.

     

    • Beispiel: Durchsuchung eines Taxiunternehmens

    Der Taxiunternehmer wird gefragt, warum er denn die täglichen Schichtzettel vernichtet habe. Darauf antwortet dieser, er sei nur den Anweisungen seines Steuerberaters gefolgt. Dieser habe ihm im Beisein von Zeugen - als Zeugin nennt er seine Ehefrau - gesagt, die Schichtzettel könne er vernichten.

           

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