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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Wann ist der Geschäftsführer denn nun ArbN?

    | Bei der Frage, welche arbeitsrechtlichen Normen auf den Geschäftsführer Anwendung finden, und welcher Rechtsweg bei Streitigkeiten zwischen dem Geschäftsführer und der GmbH zu beschreiten ist, kommt es auf der einen Seite darauf an, ob es sich um einen „echten“ Eigengeschäftsführer oder um einen mehr oder weniger weisungsgebundenen Fremdgeschäftsführer handelt. AA zeigt auf Leseranfragen hin die Problematiken auf und gibt einen Überblick über den Stand der Rechtsprechung. |

     

    Frage: Worin unterscheiden sich die Rechtsstellungen von Fremdgeschäftsführern und „echten“ Geschäftsführern?

     

    Antwort: Der Geschäftsführer ist nach § 35 Abs. 1 GmbHG gesetzlicher Vertreter der GmbH und tritt bei Antritt zum Geschäftsführer in die Organstellung ein. Organ- und Anstellungsverhältnis sind strikt voneinander getrennt. Der Fremdgeschäftsführer unterscheidet sich vom unabhängigen Geschäftsführer, der gleichzeitig Gesellschafter der GmbH ist, in der Regel durch das Fehlen der Einflussmöglichkeiten über die Kapitalbeteiligung.