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· Fachbeitrag · Rechtschutzversicherung

Passender Rechtsschutz für Senioren

von Rechtsanwaltsfachangestellten Christian Noe, Leipzig

| Rechtsschutz-Policen werden immer individueller. Längst hat man auch ältere Menschen als Zielgruppe entdeckt und speziell für sie Vertragsmodelle entwickelt. Der Rechtsschutz zählt nicht zu den notwendigen Versicherungen. Wird er jedoch gewählt, sollten die Leistungen stimmen. |

1. Sind die Angebote wirklich geeignet?

Die spezielle für ältere Menschen angebotenen Policen sollten

  • nur Leistungen enthalten, die konkret Beratungs- und Rechtsschutzbedarf der Senioren betreffen,

 

  • nicht mit Versicherungen oder Produkten gekoppelt sein die mit dem eigentlichen Rechtsschutz nichts zu tun haben (gegebenenfalls Beratung vor Abschluss in Anspruch nehmen, s.u.).

 

  • wenig Deckelungen enthalten (Maximalbeträge für bestimmte Leistungen wie z.B. Vorsorgeverfügungen). Liegt die Anwaltsvergütung dann über diesen festen Beträgen, muss der Versicherte zuzahlen.

2. Welchen Bedarf hat der Mandant?

Eine gute Empfehlung ist, dass der Mandant seine eigenen Lebensumstände vor der Wahl der Police genau analysiert. Dies sollte er nicht allein tun, da Ehepartner, Freunde und Angehörige mit ihrem Blick „von außen“ die Analyse effektiv begleiten können. Ist der Mandant noch aktiv in soziale Vereins- oder ehrenamtliche Tätigkeiten eingebunden? Besteht Immobilienbesitz oder hält er sich häufig im Ausland auf? Je präziser eine solche Bedarfsermittlung ist, desto gezielter ist der Schutz konkreter Risiken, auf die es auch wirklich ankommt. Die folgende Checkliste unterstützt die Planungen.

 

Checkliste / Das sollte die Rechtschutzversicherung abdecken

  • Betriebliche Altersvorsorge oder Beihilfen
  • Sozialrecht (Krankenversicherung, Reha- und Pflegeleistungen)
  • Beratung zu Patienten- Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Miet- und Immobilienrechtsschutz (In- und Ausland, Ferienwohnungen)
  • Anlage- und Vermögensstreitigkeiten
  • Haftung/Ansprüche aus ehrenamtlichen oder Vereinstätigkeiten (auch: Einkünfte aus kleinen Beschäftigungen)
  • Kfz-Rechtsschutz, Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Telefonische Beratung und Möglichkeit von Hausbesuchen

PRAXISHINWEIS | Senioren planen oft aus Altersgründen einen Umzug in eine kleinere oder barrierefreie Wohnung. Auf den Mietrechtsschutz sollte daher möglichst nicht verzichtet werden. Gleiches gilt für Risiken, die die Existenz des Mandanten betreffen (Anlagen für die Altersvorsorge, Betriebsrenten etc.).

3. Können Arbeits- und Verkehrsrechtschutz entfallen?

Steht Ihr Mandant absehbar vor dem Renteneintritt, sollten bereits bestehende Policen überprüft und geklärt werden, ob der Arbeitsrechtsschutz entfallen kann. Hieraus resultieren niedrigere Prämien oder die Möglichkeit, den Vertrag auf andere Risiken zu erweitern. Gleiches gilt für den Verkehrsrechtsschutz, wenn der Mandant weniger (reduzierte Fahrleistungen) oder gar nicht mehr mit dem Fahrzeug unterwegs ist.

 

PRAXISHINWEIS | Manche versicherte Risiken machen einen großen Teil der Prämie aus. Ihr Wegfall sorgt für einen deutlich niedrigeren Beitrag. Mitunter ist es ausreichend, eine bestehende Police nur gezielt umzustellen, sofern die notwendigen Risiken weiterhin berücksichtigt sind. Lassen Sie sich vom Versicherer ggf. verschiedene Angebote mit den jeweiligen Jahresprämien erstellen.

 

Weiterführende Hinweise

  • Veraltete Versicherungspolicen prüfen und anpassen, SR 15, 74
  • Policen neu abschließen: Risikovoranfrage schützt vor Ablehnung, SR 14, 151
Quelle: Ausgabe 10 / 2015 | Seite 3 | ID 43628472