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  • 01.09.2006 | Arbeitsrecht

    Der Streit mit den Rechtsschutzversicherungen geht weiter

    Die Rechtsschutzversicherer verweigern auch weiterhin die Übernahme der Kosten der außergerichtlichen Vertretung eines gekündigten Arbeitnehmers, wenn sich ein Kündigungsschutzverfahren anschließt.  

     

    Wir haben zu diesem Thema ausführlich in RVG prof. 05, 170 ff. berichtet. Die Rechtsschutzversicherer berufen sich u.a. auf zwei anwaltsfeindliche Entscheidungen des LG München I zur BRAGO (AGS 05, 365) und des AG Düsseldorf zum RVG (Abruf-Nr. 052712) und berufen sich auf eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers. Diese Ansicht teilt das AG Essen-Steele nicht (RVG prof. 05, 145, Abruf-Nr. 052383). Haben Sie zwischenzeitlich weitere anwaltsfreundliche Urteile zu diesem Problemkreis erstritten? Wenn ja, senden Sie uns diese bitte zu. „RVG professionell“ plant, Musterklagen gegen die Rechtsschutzversicherungen zu entwerfen, und möchte diese mit aktueller Rechtsprechung bestücken.  

     

    Quelle: Ausgabe 09 / 2006 | Seite 158 | ID 91951