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  • · Fachbeitrag · Verwaltungsgericht Berlin

    Entziehung des Passes wegen erheblicher Steuerschulden

    | Einem Steuerpflichtigen mit erheblichen Steuerschulden kann der Reisepass entzogen werden, um zu verhindern, dass er sich seinen finanziellen Verpflichtungen entzieht (VG Berlin 27.8.14, 23 L 410.14, Abruf-Nr. 142686 ). |

     

    Der Antragsteller A, ein 60-jähriger Deutscher, schuldet dem Land Baden-Württemberg Steuern - einschließlich Säumniszuschlägen - von mehr als 500.000 EUR. In der Vergangenheit hat sich A an verschiedenen Wohnorten in Deutschland aufgehalten, teilweise ohne seiner Meldepflicht nachzukommen. Die zuständige Behörde entzog ihm daraufhin den in Berlin ausgestellten Reisepass. Nach seiner Einreise aus Asien über den Flughafen Berlin-Tegel übergab die Bundespolizei dem A den Bescheid und behielt den Reisepass ein.

     

    Nach dem Passgesetz kann ein Reisepass entzogen werden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passinhaber sich seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen will. Nach Auffassung des VG hatte sich der A zu keinem Zeitpunkt bemüht, seine seit Jahren bestehenden Verpflichtungen zu begleichen, er habe zudem wiederholt seine Meldepflichten verletzt.

     

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