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  • 19.05.2014 · Fachbeitrag · Strafprozessrecht

    Unschuldsvermutung und Einstellung wegen geringer Schuld

    | Die Unschuldsvermutung (Art. 14 Abs. 2 SaarlVerfassung) ist nicht schon dann verletzt, wenn die StA ein Verfahren im Rahmen des Opportunitätsprinzips einstellt und dabei von einem verbleibenden Tatverdacht ausgeht. Sie ist nur dann tangiert, wenn Schuld endgültig zugewiesen wird (VerfGH Saarbrücken 7.4.14, Lv 4/14, Abruf-Nr. 141479 ). |