18.08.2014 · Fachbeitrag · Finanzgericht Baden-Württemberg
Zuwendungen an Stiftung nicht als Sonderausgaben abzugsfähig
| Am 21.11.08 hatten die Kläger K mit der X-GmbH einen Stiftungsvertrag geschlossen, mit dem sie eine unselbstständige Stiftung privaten Rechts errichteten. Die X-GmbH fungierte als Stiftungsträgerin. Sie war verpflichtet, das Stiftungsvermögen treuhänderisch zu verwalten und berechtigt, es nach Maßgabe der Satzung für gemeinnützige Zwecke anzulegen. Am 21.1.09 stellte das FA eine vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit der Stiftung aus (FG Baden-Württemberg 24.2.14, 10 K 3811/12, Abruf-Nr. 142399 ). |
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