18.08.2014 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Kein Verwertungsverbot bei Durchsuchung ohne Zeugen
| Der BFH hat sich in einer Entscheidung vom 28.4.14 (X B 3/14, Abruf-Nr. 142402 ) mit der Frage befasst, ob aus der versehentlichen Verletzung des § 105 StPO ein Verwertungsverbot abgeleitet werden kann, das die Zulassung der Revision begründet. Vorliegend blieb die Beschwerde jedenfalls deshalb ohne Erfolg, weil die Kläger den prozessual maßgebenden Sachverhalt – „auch insoweit“ – nur unzutreffend schilderten. |
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