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BFH entscheidet zu Bitcoin, Ether und Monero
| Ein Muss für alle Steuerpflichtigen, Steuerexperten und Krypto-Interessierten: die Entscheidung des BFH (IX R 3/22 ) zur Besteuerung der Kryptowährungen Bitcoin, Ether und Monero. Die Steuer- und Krypto-Experten RA Thorsten Franke-Roericht, LL.M., CCFE, und RA Martin Figatowski, LL.M., CCFE, gehen in einem Video zusammen mit ihrem Gast, RA Philipp Hornung, auf Berichte von Kollegen und Medienbeiträge zur mündlichen Verhandlung vor dem BFH in dieser Sache vom 14.2.23 ein. Das Video finden Sie unter www.iww.de/s7631 . |
In dem BFH-Verfahren ging es im Kern um zwei Fragen:
- Fällt eine Kryptowährung begrifflich unter das Tatbestandsmerkmal eines „anderen Wirtschaftsguts“ i. S. v. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG und damit in den Anwendungsbereich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften?
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