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  • · Fachbeitrag · Editorial PStR 06/2023

    Das Wort des Jahres 2022 „Zeitwende“

    | Das Wort des Jahres 2022 „Zeitenwende“ ist am Vorabend der Sommerreisewelle 2023 der äußere Impuls dafür, dass es an der Zeit ist, eine neue steuerstrafrechtliche Disziplin zu begründen: Das Reisesteuerstrafrecht! |

     

    Als Passinhaber des roten Reisepasses entscheiden Sie sich, frustriert über die schon über 15 Monate dauernde Wartezeit auf Ihr Elektro-Fahrzeug, zu einer letzten verbrennerunterstützten, Fuel-freien Urlaubsfahrt über die Alpen ins Bella Italia. Alles könnte mit einer steuerstraffreien Kfz-Steuer-Hinterziehung beginnen. Der BGH entschied, dass das Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug (der abgemeldete, auf das H-Kennzeichen wartende Verbrenner musste für die Fahrt in den Urlaub aus der Garage geholt werden), ohne dies den Finanzbehörden anzuzeigen, „zurzeit“ den Tatbestand einer Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO nicht erfülle (BGH 15.12.22, 1 StR 295/22, PStR 23, 74). Denn der in der unterlassenen Mitteilung liegende Verstoß gegen § 15 Abs. 1 KraftStDV sei nicht strafbar, da die Regelung der steuerlichen Erklärungspflichten den Anforderungen des Art. 103 Abs. 2 GG nicht genüge. Noch im Besitz einer habeck-sanktionierten fossilen Ölheizung war geplant, anstelle der Einreihung in die lange Warteschlange vor den Tanksäulen an der Raststätte Irschenberg, den Ölheizungs-Kanister steuerhinterziehend umzufüllen.

     

    Am Halteplatz über dem Brenner gilt es, fliegenden Händlern zuzusprechen, und tabaksteuerbefreit auf die geschaffte Fahrtstrecke zurückzupaffen und den Gedanken durchzuspielen, noch in 2023 nach Italien zu ziehen ‒ jedenfalls so zu tun ‒, um in den Genuss des Steuervorteils zu kommen, dass dort nur 30 Prozent des Einkommens besteuert werden. Die Anspruchsvoraussetzung für den Steuerbonus ‒ 24 Monate außerhalb Italiens gearbeitet ‒ wird nicht als Hürde begriffen, zumal im Blick auf die Freude, dass die Steuerbegünstigung für das Jahr der Wohnsitzverlegung und für die darauf folgenden vier Jahre gelten soll.