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  • 13.03.2023 · Fachbeitrag · Steuerhinterziehung durch Unterlassen

    Kenntnis schützt vor Strafe

    | Eine Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) ist – trotz Steuerverkürzung – unmöglich, wenn das FA im Veranlagungszeitraum Kenntnis von den wesentlichen steuerrelevanten Umständen hat. |