01.11.2004 · Fachbeitrag · Vermögensabschöpfung
Vermögensabschöpfung im Wandel
| Die Zahl der Entscheidungen zur Rückgewinnungshilfe und zur Vermögensabschöpfung nimmt stetig zu. Grundlage der gerichtlichen Entscheidungen sind die §§ 73 ff. StGB und §§ 111b ff. StPO. Diese haben sich grundsätzlich bewährt. Mit seinem "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten" (BMJ 28.4.04, PStR 04, 172, Abruf-Nr. 041901) möchte das BMJ jedoch einige bestehende Regelungsdefizite beseitigen. |
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