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  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · USt-Hinterziehung

    Schuldspruch und Strafzumessung bei USt-Karussellen

    | Können Scheinrechnungen nach den vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vorgegebenen steuerlichen Grundsätzen berichtigt werden, hat dies regelmäßig keinen Einfluss auf den Schuldspruch, ist aber im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen. |

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