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  • 01.01.2004 · Fachbeitrag · Strafverfahren

    Beweiswürdigung im Steuerstrafrecht

    | Ein Freispruch vom Vorwurf der Steuerhinterziehung wegen Zweifeln an der Täterschaft ist durch das Revisionsgericht i.d.R. hinzunehmen. Die rechtliche Prüfung ist beschränkt auf die Frage, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind (BGH 28.10.03, 5 StR 121/03, Abruf-Nr. 032853). |