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  • 25.08.2008 | Steufa-Praxis

    Getrennt leben, zusammen veranlagen

    Der Vorsteher eines Finanzamtes, der im seinem eigenen Zuständigkeits­bereich wohnte, gab seine Steuererklärung für das Jahr 2006 vereinbarungs­gemäß beim benachbarten FA ab. Als Familienstand gab er verheiratet an und ließ die Steuererklärung auch von seiner Frau unterschreiben. Die zuständige Sachbearbeiterin wusste jedoch, dass der Vorsteher mit ihrer früheren Vorgesetzten, die mittlerweile einem anderen FA vorstand, liiert war. Sie meinte auch zu wissen, dass die beiden seit 2 Jahren zusammen lebten. Aber auch in den Steuererklärungen für 2004 und 2005 war der Vorsteher auf Antrag zusammen mit seiner Ehefrau veranlagt worden. Diese Erklärungen waren von einem jungen Kollegen bearbeitet worden, der die privaten Verhältnisse des Vorstehers nicht kannte.  

     

    Die Sachbearbeiterin besprach den Fall mit ihrem Vorgesetzten, der nichts unternehmen wollte, da er vermutete, dass der Vorsteher zeitweilig wieder mit seiner Ehefrau zusammen gelebt hatte und eine Zusammenveranlagung somit nicht unzulässig war. Die Sachbearbeiterin vereinbarte dennoch – ohne Wissen ihres Vorgesetzten – einen Termin mit dem Strafsachenbearbeiter, der – wiederum nach Rücksprache mit seinem Vorgesetzten – im privaten Umfeld des Vorstehers ermittelte. Der Strafsachenbearbeiter stellte fest, dass dessen Ehefrau bereits seit längerer Zeit mit einem anderen Mann zusammen lebte, sodass nicht mehr glaubhaft unterstellt werden konnte, der Vorsteher lebe zeitweise mit seiner Ehefrau zusammen.  

     

    Nach Einschalten der StA wurde gegen den Vorsteher ein Strafverfahren eingeleitet und bekannt gegeben. Zeitgleich wurde ein Disziplinarverfahren eröffnet und der Vorsteher sofort von seinen Amtsgeschäften entbunden und – als Sachgebietsleiter – in ein anderes FA versetzt. Bei der ersten Vernehmung durch die StA bestritt er den Vorwurf der Steuer­hinterziehung vehement und schaltete einen namhaften RA ein.  

     

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