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  • 01.06.2005 | Steufa-Praxis

    Der frisierte Computer

    Im Rahmen einer Betriebsprüfung bei einem Friseurmeister, der mehrere Filialen unterhielt, ließ sich der Prüfer die Umsatzlisten des Verwaltungssystems ausdrucken. Dieses Verwaltungsprogramm ermöglichte es dem Inhaber, die Kundenstammdaten, seine Dienstleistungen, das Personal und die Kassenaufzeichnungen zu organisieren. Da alle Daten miteinander korrespondierten, hatte er immer einen genauen Überblick über die Arbeitszeiten des Personals, sein Lager und seine Einnahmen. Ein Vergleich der Umsatzzahlen aus diesem Verwaltungsprogramm mit den Umsätzen in den Steuererklärungen ergab erhebliche Differenzen. Der Meister selbst führte die Differenz auf einen Fehler im Kassensystem zurück.  

     

    Nach telefonischer Rücksprache mit der Steufa leitete der Prüfer ein Steuerstrafverfahren gegen den Friseurmeister ein und beschlagnahmte wegen Gefahr im Verzug den Computer. Denn es wurde befürchtet, dass Daten, die zu Beweiszwecken benötigt wurden, gelöscht werden könnten. Das beschlagnahmte Gerät übergab er der auf Computermanipulationen spezialisierten IT-Stelle der Steufa. Diese hatte sich bereits in einem anderen Fall mit diesem Kassensystem beschäftigt. Es war bekannt, dass zu diesem Kassensystem ein bestimmtes Modul erworben werden konnte, mit dessen Hilfe sich die Software der Kasse manipulieren ließ.  

     

    Mittels eines speziell entwickelten Programms konnte die Steufa nachweisen, dass dieses Modul zum Einsatz gekommen war. Mit Verwendung des Moduls wird automatisch bei Erstellen des Kassenbuchs ein bestimmter Prozentanteil des Umsatzes unterdrückt. Dabei achtet das Programm selbstständig darauf, dass keine Kassenfehlbeträge entstehen. Ausgangsbelege und Bankeinzahlungen werden entsprechend dieser Vorgabe gebucht. 

     

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