01.02.2004 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis
Der aktuelle Fall
| Der Veranlagungsbeamte eines Finanzamtes überprüfte die ESt-Erklärung eines Steuerpflichtigen, der seit Jahren erhebliche Verluste aus Vermietung und Verpachtung erklärte. Dem Reparaturaufwand standen seit Jahren nur geringe Mieteinnahmen gegenüber. Das Vermietungsobjekt war in einer auch touristisch interessanten Gegend gelegen. War das Mietverhältnis etwa nur deshalb geschlossen worden, um den Reparaturaufwand steuerlich geltend machen zu können? |
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